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Handbuch - 7.1.01. Grundbedarf für den …

2019-6-28 · Rechtsprechung. VB.2011.00820: Notwendige zahnärztliche Behandlungen gehören zu dem durch § 15 SHG und § 17 SHV garantierten sozialen Existenzminimum.Solche Behandlungen sollen so einfach wie möglich, wirtschaftlich und zweckmässig sein (E. 2.2). Die Beschwerdeführerin hat keinen Anspruch auf den Einbau einer Brücke anstelle einer günstigeren Teilprothese.

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